Mauritius kann für Unternehmer, internationale Investoren und Expats ein interessanter Steuer- und Unternehmensstandort sein. Der eigentliche Vorteil entsteht jedoch nicht durch ein vermeintliches „Steuerparadies“, sondern durch die Kombination aus Steuerresidenz, Unternehmensstruktur, internationalen Einkünften, Investments und tatsächlicher wirtschaftlicher Präsenz.
Für natürliche Personen richtet sich die Einkommensteuer nach dem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen. Seit dem Steuerjahr, das am 1. Juli 2025 begonnen hat, gilt ein dreistufiger Tarif.
Ein häufiger Denkfehler bei Auswanderern besteht darin, Aufenthaltsrecht und steuerliche Ansässigkeit gleichzusetzen.
Ein Residence Permit erlaubt zunächst den Aufenthalt auf Mauritius. Ob jemand steuerlich als Resident gilt, wird dagegen nach den steuerrechtlichen Kriterien beurteilt.
Die Mauritius Revenue Authority unterscheidet zwischen Einkünften aus Mauritius und ausländischen Einkünften. Für Residents können auch ausländische Einkünfte relevant werden.
Die MRA beschreibt die Besteuerung eines Resident Individual so, dass Einkommen aus Mauritius sowie ausländisches Einkommen, das nach Mauritius remitted wird, in die mauritische Besteuerung einbezogen werden kann.
Bei internationalem Einkommen muss genau geprüft werden, woher die Einkünfte stammen, wo sie wirtschaftlich entstehen und ob beziehungsweise wann sie nach Mauritius überwiesen werden.
Eine pauschale Aussage wie „Auslandseinkommen ist auf Mauritius steuerfrei“ wäre deshalb falsch.
Für Unternehmen bleibt Mauritius im internationalen Vergleich interessant. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz liegt für viele Gesellschaften bei 15 Prozent.
Für viele mauritische Unternehmen bildet der 15-prozentige Körperschaftsteuersatz den Ausgangspunkt.
Für bestimmte Einkunftsarten können unter gesetzlichen Voraussetzungen 80 oder 95 Prozent Partial Exemption relevant sein.
Bei vielen internationalen Vergünstigungen spielen tatsächliche wirtschaftliche Aktivitäten und Substance eine entscheidende Rolle.
Die Partial Exemption gehört zu den bekanntesten Bestandteilen des mauritischen Unternehmenssteuersystems – und gleichzeitig zu den am häufigsten vereinfachten.
Bestimmte Einkunftsarten können eine 80-prozentige beziehungsweise 95-prozentige Teilbefreiung erhalten. Die jeweilige Befreiung gilt jedoch nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
| Einkunftsart | Mögliche Behandlung | Wichtige Voraussetzung |
|---|---|---|
| Foreign Dividends | unter Voraussetzungen 80 % Partial Exemption | Filing- und Ressourcenanforderungen müssen erfüllt sein |
| Bestimmte Zinsen | unter Voraussetzungen 80 % Partial Exemption | Core Income Generating Activities und Substance können erforderlich sein |
| Foreign Permanent Establishment | Partial Exemption kann anwendbar sein | konkrete gesetzliche Voraussetzungen prüfen |
| Bestimmte CIS-/Fund-Einkünfte | 80 % oder in bestimmten Fällen 95 % | Lizenzierung und Substance-Regeln beachten |
Einer der häufig genannten Vorteile von Mauritius ist, dass das Steuerrecht keine eigenständige klassische Capital Gains Tax vorsieht.
Gewinne aus dem Verkauf bestimmter Wertpapiere können daher außerhalb der Einkommensteuer liegen. Entscheidend ist jedoch, ob tatsächlich ein Kapitalgewinn oder ein steuerpflichtiger Geschäftsgewinn vorliegt.
Bei einer Investmentstrategie muss zwischen der Besteuerung auf Ebene der Privatperson und der Besteuerung innerhalb einer Gesellschaft unterschieden werden.
Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne können steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Die konkrete Ansässigkeit und Herkunft der Einkünfte sind dabei entscheidend.
Bei einer Gesellschaft können Corporate Tax, Partial Exemption, Substance, Reporting und gegebenenfalls internationale Doppelbesteuerungsregeln relevant werden.
International tätige Unternehmer nutzen Mauritius nicht nur als persönlichen Wohnsitz. Der Standort kann auch für Beteiligungen, Holdings und internationale Geschäftsaktivitäten relevant sein.
Für international tätige Gesellschaften, die Mauritius als tatsächlichen Unternehmens- und Steuerstandort einsetzen.
Für bestimmte internationale Aktivitäten, bei denen Central Management and Control außerhalb Mauritius liegt.
Diese Struktur folgt steuerlich und regulatorisch einer anderen Logik als eine Mauritius-residente GBL.
Der Umzug einer Person bedeutet nicht, dass sämtliche bisherigen steuerlichen Verbindungen zu Deutschland automatisch verschwinden.
Gerade Unternehmer, Gesellschafter und vermögende Privatpersonen sollten bereits vor dem Wegzug prüfen, welche deutschen steuerlichen Folgen ausgelöst werden können.
Ein weiterhin verfügbarer Wohnsitz in Deutschland kann steuerlich relevant bleiben.
Bei wesentlichen Unternehmensbeteiligungen können Wegzugsregelungen eine wichtige Rolle spielen.
Ein Unternehmen wird steuerlich nicht allein dadurch mauritisch, dass dort eine Gesellschaft registriert ist.
Erst die steuerlichen Folgen des Wegzugs analysieren, dann Wohnsitz, Gesellschaften, Beteiligungen, Bankkonten und Aufenthaltsstatus strukturieren. Nicht umgekehrt.
Eine Immobilie kann Eigennutzung, Residence-Strategie und Investment miteinander verbinden. Steuerlich muss jedoch zwischen dem Besitz, laufenden Einnahmen und einem späteren Verkauf unterschieden werden.
Vermietungserträge sind nicht deshalb steuerfrei, weil Mauritius keine klassische Capital Gains Tax kennt.
Die Mauritius Revenue Authority zählt ausländische Pensionen aus früherer Beschäftigung ausdrücklich zu den möglichen Foreign Income-Kategorien.
Wer als deutscher Rentner nach Mauritius zieht, sollte daher nicht davon ausgehen, dass die deutsche Rente aufgrund des Wohnortwechsels automatisch steuerfrei wird.
Doppelbesteuerungsabkommen sollen verhindern, dass derselbe Sachverhalt ohne Abstimmung doppelt besteuert wird. Sie entscheiden aber je nach Einkunftsart unterschiedlich, welcher Staat besteuern darf und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Internationale Steuerstrukturen funktionieren heute zunehmend nur dann dauerhaft, wenn der Unternehmensstandort einen nachvollziehbaren wirtschaftlichen Grund und tatsächliche Substanz besitzt.
Für seriöse Unternehmer kann ein regulierter, international akzeptierter Standort langfristig wertvoller sein als ein aggressives Offshore-Modell, dessen steuerliche Wirkung jederzeit infrage gestellt werden kann.
Eine gute internationale Struktur beantwortet nicht zuerst die Frage: „Wo zahle ich am wenigsten Steuer?“
Die bessere Frage lautet: Wo kann ich rechtssicher leben, investieren, mein Unternehmen führen und meine Struktur langfristig verteidigen?
Wohnsitz, Vermögen, Beteiligungen und Einkünfte erfassen.
Privater Umzug, Unternehmen oder Investment?
Mauritius und bisheriges Steuerland gemeinsam betrachten.
Residence, Banking, Gesellschaft und Substance koordinieren.
Mauritius bleibt für Unternehmer, Expats und internationale Investoren steuerlich interessant. Das heutige System ist jedoch deutlich differenzierter, als viele ältere Auswanderungs- und Offshore-Artikel vermitteln.
Der persönliche Tarif, Foreign Income, Unternehmenssteuer, Partial Exemption, Substance, Steuerresidenz und das Steuerrecht des bisherigen Heimatlandes müssen gemeinsam betrachtet werden.
Der wirkliche Vorteil entsteht nicht durch einen einzelnen Steuersatz, sondern durch eine rechtlich belastbare internationale Gesamtstruktur.
Auf Mauritius investieren und lebenHinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuergesetze, Freibeträge und internationale Regelungen können geändert werden. Vor einem Umzug, Investment oder einer Unternehmensstruktur sollten die im konkreten Zeitpunkt geltenden Vorschriften in allen beteiligten Ländern geprüft werden.